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Teilhabe heißt, mitzugestalten

  1. Teilhabe

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Teilhabe als „das Einbezogen sein in eine Lebenssituation“. Gesundheit wird im Rahmen dieses bio-psycho-sozialen Verständnisses als gesellschaftliche Aufgabe gesehen und endet nicht bei der Linderung von Symptomen oder Beschwerden. Teilhabe ist das übergeordnete Ziel und sollte für die Versorgung und Forschung ebenfalls im Mittelpunkt stehen. Sei es in der Diskussion wissenschaftlicher Neuerungen, Prävention, Schadensminimierung oder in der Planung und Umsetzung geeigneter Behandlungsstrategien: Gelingen kann das nur, wenn sich alle Beteiligten auf Augenhöhe begegnen und in den Austausch kommen.  Die WHO betont, dass Menschen mit eigener Erfahrung in gesundheitlichen und psychosozialen Herausforderungen nicht nur gehört, sondern sinnvoll und aktiv in Entscheidungen, Angebote und Entwicklungsschritte einbezogen werden sollen. Teilhabe bedeutet, Erfahrung als Expertise anzuerkennen und Mitgestaltung zu ermöglichen. Nur so können für inklusive, wirksame und gerechte Unterstützungssysteme entstehen. 

Daran knüpfen wir mit dem Schwerpunkt Teilhabe beim Deutschen Suchtkongress 2026 an. Für uns bedeutet Teilhabe, Menschen mit Suchterfahrung nicht nur als Adressat:innen von Versorgung, Forschung oder Politik zu sehen, sondern ihre Perspektiven sichtbar zu machen und als wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Feldes zu verstehen. Denn tragfähige Antworten auf Fragen rund um (Substanz-)Konsumstörungen entstehen besonders dort, wo wissenschaftliche Erkenntnisse, fachliche Expertise und gelebte Erfahrung zusammenkommen. Mit unserer Testimonial-Kampagne machen wir diese Perspektiven sichtbar. Die Stimmen der Beteiligten zeigen, was Teilhabe im Kontext von (Substanz-)Konsumstörungen konkret bedeuten kann: gehört werden, mitgestalten, Barrieren abbauen, Zugänge schaffen und Gesellschaft auf Augenhöhe mitprägen. 

Im Rahmen des Deutschen Suchtkongress 2026 laden wir Sie dazu ein, Teilhabe nicht nur zu diskutieren, sondern praktisch zu denken - als Voraussetzung für gute Versorgung, relevante Forschung und einen respektvollen, inklusiven Dialog.

PD Dr. Angela Buchholz, Kongresspräsidentin und Vizepräsidentin der dg sps
Dr. Gallus Bischof, Präsident der dg sps


Liebe Teams der Selbsthilfeverbände, liebe Suchterfahrene, liebe Interessierte,

der Deutsche Suchtkongress lebt von der Vielfalt aller Perspektiven – nicht nur zwischen Behandelnden und Forschenden, sondern gerade auch im Austausch mit den Menschen, um die es letztlich geht. In diesem Jahr haben wir uns vorgenommen, die Möglichkeiten für Begegnungen auf Augenhöhe durch folgende Angebote zu fördern, zu denen wir Sie herzlich einladen:
 

In einer verlängerten Mittagspause am 22. September präsentieren Verbände und Gruppen der Selbsthilfe ihre Arbeit und kommen in den Austausch mit den anderen Kongressteilnehmenden. Alle Verbände und Gruppen, die sich präsentieren, werden im Plenum vor der Mittagspause mit einem Steckbrief vorgestellt. Es findet kein Parallelprogramm statt. Das Mittagessen wird, soweit es die räumlichen Gegebenheiten zulassen, bei oder in der Nähe des Teilhabeforums serviert. Wenn Sie sich mit Ihrer Gruppe oder Ihrem Verband aktiv am Teilhabeforum beteiligen möchten, nutzen Sie bitte die institutionelle Anmeldung.

Bereits vor dem Kongress werden zwei Teilhabe-Botschafter:innen für den Kongress ausgewählt. Während des Kongresses nehmen Sie an den einzelnen Veranstaltungen teil und kommentieren vor ihrem Hintergrund als Erfahrungsexpert:innen. Sie erhalten während des gesamten Kongresses besondere Aufmerksamkeit und sind für andere Kongressteilnehmende ansprechbar. Nach Möglichkeit geben Sie ihre Erfahrungen und Eindrücke beim Kongress an andere Interessierte weiter (z.B. Blogbeiträge, Social-Media Auftritt, Newsletter eines Selbsthilfeverbands). Zum Ende des Kongresses diskutieren sie ihre Eindrücke im Rahmen einer Podiumsdiskussion. 

Wenn Sie sich vorstellen können, den Deutschen Suchtkongress als Teilhabebotschafter:in zu unterstützen, bewerben Sie sich direkt bei uns. 

Gemeinsam mit anderen Referierenden oder allein reichen Sie einen eigenen Beitrag über das reguläre Einreichungs-System des Deutschen Suchtkongresses ein. Möglich sind wissenschaftliche oder praxisorientierte Beiträge. Für die Einreichung sind Angaben zur verantwortlichen und referierenden Person, deren Zugehörigkeiten und möglicher Interessenskonflikte erforderlich. Zudem werden eine Beschreibung der Vortragsinhalte (Titel und Abstract) sowie eine Kurzzusammenfassung in leicht verständlicher Sprache benötigt. 

Institutionelle Anmeldung
Bewerben Sie sich als Verband oder Selbsthilfegruppe für einen Platz beim Teilhabeforum. Für insgesamt 300 EUR erhalten bis zu 3 Mitglieder Ihrer Gruppe die Möglichkeit der Kongressteilnahme am 22. September (= Tageskarte). Für die Präsentation Ihrer Arbeit können Sie ein Roll-Up, Flyer o.ä. mitbringen und präsentieren. Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Vorlage für einen Steckbrief, mit dem Ihr Verband im Plenum vorgestellt wird. 
Anmeldefrist: 1. August 2026

Botschafter:innen
Bewerben Sie sich mit einem tabellarischen Lebenslauf und einem Motivationsschreiben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass insgesamt nur zwei Personen als Botschafter:innen ausgewählt werden können. Für die Botschafter:innen ist die Kongressteilnahme kostenfrei. Anfallende Reise- und Übernachtungskosten werden in Absprache erstattet.
Anmeldefrist: 15. Juni 2026


Anmeldung mit eigenem Beitrag
Einzelpersonen mit eigenem Beitrag in einem Symposium oder einer Poster-Spotlight Session melden sich regulär für den Kongress an. 
 

Muss ich Urlaub für die Teilnahme einreichen? 
Wir planen die Beantragung von Bildungsurlaub, sodass Sie für die Teilnahme nicht Ihren Jahresurlaub einsetzen müssen. Ob eine Anerkennung als Bildungsurlaub möglich ist, erfahren Sie rechtzeitig vor Ablauf des Frühbuchertarifs.

Gibt es eine reduzierte Teilnahmegebühr für Personen mit Suchterfahrung? 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine pauschale Vergünstigung für Personen mit Suchterfahrung anbieten können. Sollten Sie von anderen Personen für ein Symposium eingeladen werden, fragen Sie diese, ob die Kongressgebühr für Sie übernommen werden können. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten mit der Finanzierung haben, sprechen Sie uns gerne an. 

Was für Beiträge kann ich selber einreichen? 
Falls Sie wissenschaftlich tätig sind oder an einem wissenschaftlichen Projekt beteiligt sind / waren, können Sie einen wissenschaftlichen Beitrag einreichen, ggf. in Absprache mit anderen am Projekt Beteiligten. Darüber hinaus können Sie als Teil eines Symposiums ihre Erfahrungsexpertise zu einem bestimmten Thema oder Projekt vorstellen. Sie können auch ein Symposium zu einem bestimmten Thema einreichen und hierfür weitere Referierende gewinnen. Ideal wäre aus Sicht der Veranstalter, jeweils auf eine Mischung von Perspektiven zu achten (Forschung, Versorgung, Erfahrung).

Kann ich auch ohne eigenen Beitrag teilnehmen? 
Selbstverständlich können auch Menschen ohne eigenen Beitrag am Kongress teilnehmen. Zur Verfügung stehen hier die für alle geltenden Anmeldebedingungen.

Kann ich mit einer institutionellen Anmeldung auch einen Fachbeitrag einreichen?
Die Institutionelle Anmeldung gilt nur für das Teilhabeforum und den Besuch der Kongressveranstaltungen am 22. September. Eine aktive Beteiligung am sonstigen Kongressprogramm ist nicht vorgesehen. 
 

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